Kann ich eine Kopie der SEPA-Vereinbarung zusenden?

Nein, wir brauchen die originale Vereinbarung. Diese wird wie in den geseztlichen Vorschriften geregelt aufbewahrt.

 

Auszug:
Das Original des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger zu übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten Lastschrifteinzug gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z. B. durch eine Kopie / „Zweitausfertigung“ des Mandats).

 

Quelle: www.bundesbank.de

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